DATENSCHUTZ FÜR IHREN BETRIEB
Datenschutz, der im Alltag ankommt.
Datenschutz entscheidet sich jeden Tag am Arbeitsplatz: welche Daten weitergegeben werden, wo Unterlagen liegen, ob eine verdächtige E-Mail geöffnet wird. Wir schulen Ihr Team im Datenschutz, verständlich und mit Beispielen aus Ihrem Betrieb. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzschulungen: Themen zum Beispiel
- Datenschutz im Arbeitsalltag: Was darf weitergegeben werden, was nicht?
- Gefährliche E-Mails erkennen: woran man Betrugsversuche erkennt
- Sichere Passwörter und Anmeldung in zwei Schritten
- Sicher im Homeoffice: VPN, private Geräte, öffentliche Netze
So läuft eine Schulung ab
- 1
Vorgespräch
Wo steht Ihr Team, welche Themen sind wichtig?
- 2
Zuschnitt
Wir stellen Inhalte und Beispiele für Ihren Betrieb zusammen.
- 3
Schulung
praxisnah, mit Zeit für Fragen.
- 4
Nachfassen
Fragen, die danach auftauchen, beantworten wir per Ticket oder E-Mail.
Datenschutzbeauftragter
Viele Betriebe müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter.
- Beraten: Wir beantworten Ihre Fragen zum Datenschutz, auch bevor etwas Neues eingeführt wird.
- Im Blick behalten: Wir achten darauf, dass Ihr Betrieb die Regeln zum Datenschutz einhält.
- Schulen: Ihre Mitarbeitenden lernen, worauf es ankommt.
- Ansprechpartner sein: für Ihr Team, für Betroffene und für die Aufsichtsbehörde.
Wir erklären, was wir einrichten
Eine neue Telefonanlage, eine Cloud-Ablage oder eine KI-Lösung in Ihren Abläufen: Was wir bei Ihnen einrichten, erklären wir Ihrem Team in einer Einweisung, damit alle sicher damit arbeiten.
Auf einen Blick
- Schulungen
- Datenschutz im Arbeitsalltag
- Für
- alle Mitarbeitenden, ohne Vorkenntnisse
- Beauftragter
- für den Datenschutz, extern von PIC
- Einweisung
- in die Lösungen, die wir einrichten
- Ort und Umfang
- nach Absprache
Häufige Fragen
Braucht unser Betrieb einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland ist er in der Regel Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In manchen Fällen gilt die Pflicht schon früher, etwa wenn die Verarbeitung sensibler Daten zum Kern Ihrer Arbeit gehört. Ob das für Sie zutrifft, klären wir gemeinsam.